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Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen Die
allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Verträge zwischen der GeniaConsult Unternehmensberatungs GmbH (im
folgenden kurz GeniaConsult) und den Auftraggebern über Studien,
Konzepte, Gutachten und sonstige Leistungen, soweit nicht schriftlich
anderes vereinbart oder gesetzlich anderes vorgeschrieben ist. (1) Gegenstand der Arbeiten ist die vereinbarte Leistung und nicht ein bestimmter Erfolg. (1) Als Projektbeginn gilt der Eingang von 33% der vereinbarten Bruttoauf¬tragssumme auf dem Firmenkonto von GeniaConsult. GeniaConsult bindet sich für 8 Wochen ab Offertlegung an die Angebotslegung. Bei späterer Annahme behält sich GeniaConsult eine Überprüfung des Offerts vor. 5. Personentagsätze (1)
Vom Offert nicht umfasste und vom Auftraggeber während oder im
Anschluss an den Auftrag angeordnete Leistungen werden gemäß
den Aufzeichnungen von GeniaConsult wie folgt abgerechnet, wobei unter
einem Personentag 8 Stunden verstanden werden: (1)
Das Ergebnis der Tätigkeit darf vom Auftraggeber nur für
eigene Zwecke verwendet werden. Jede Weitergabe an Dritte - auch von
Teilen - erfordert die schriftliche Genehmigung von GeniaConsult. (1)
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme oder Mitwirkung in Verzug, so
kann GeniaConsult den Vertrag nach schriftlicher Aufforderung zur
Annahme bzw. Mitwirkung durch den Auftraggeber fristlos kündigen. Als
Gerichtsstand wird für sämtliche Streitigkeiten das sachlich
zuständige Gericht in Wien vereinbart. Die Anwendung
österreichischen Rechts gilt als vereinbart. |
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Stand Februar 2010 |