Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der GeniaConsult Unternehmensberatungs GmbH (im folgenden kurz GeniaConsult) und den Auftraggebern über Studien, Konzepte, Gutachten und sonstige Leistungen, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart oder gesetzlich anderes vorgeschrieben ist.

2. Durchführung der Leistungen

(1) Gegenstand der Arbeiten ist die vereinbarte Leistung und nicht ein bestimmter Erfolg.

(2) Leistungen werden grundsätzlich schriftlich vereinbart. Änderungen oder Ergänzungen vereinbarter Leistungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.

(3) Der Auftraggeber gewährleistet, dass GeniaConsult alle notwendigen Unterlagen zeitgerecht erhält und von allen relevanten Ereignissen zeitgerecht in Kenntnis gesetzt wird.

3. Zahlungsmodalitäten

(1) Als Projektbeginn gilt der Eingang von 33% der vereinbarten Bruttoauf¬tragssumme auf dem Firmenkonto von GeniaConsult.

(2) Für (Teil-) Rechnungen gilt ein Zahlungs¬ziel von 10 Tagen netto Kassa. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 5% über dem Diskontzinssatz der österreichischen Nationalbank p.a. als vereinbart. Die Zahlung des Honorars ist fällig, unabhängig davon, ob die Leistung vom Auftraggeber separat angenommen oder verwendet wird.

(3)    Die Aufrechnung gegen Forderungen der GeniaConsult ist nicht zulässig.

4. Bindefrist

GeniaConsult bindet sich für 8 Wochen ab Offertlegung an die Angebotslegung. Bei späterer Annahme behält sich GeniaConsult eine Überprüfung des Offerts vor.

5. Personentagsätze

(1) Vom Offert nicht umfasste und vom Auftraggeber während oder im Anschluss an den Auftrag angeordnete Leistungen werden gemäß den Aufzeichnungen von GeniaConsult wie folgt abgerechnet, wobei unter einem Personentag 8 Stunden verstanden werden:

Personentagsatz Geschäftsführer:         €    2.000,--
Personentagsatz Projektleiter:               €    1.800,--
Personentagsatz Projektmitarbeiter:      €    1.500,--
Personentagsatz Sekretariat:                 €       400,--

(2) Der Ersatz von Barauslagen, Kopien, Reisekosten etc. erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.

6. Ergebnis der Tätigkeit 

(1) Das Ergebnis der Tätigkeit darf vom Auftraggeber nur für eigene Zwecke verwendet werden. Jede Weitergabe an Dritte - auch von Teilen - erfordert die schriftliche Genehmigung von GeniaConsult.

(2) GeniaConsult kann von erhaltenen Unterlagen, im Falle, dass sie vom Auftraggeber zurückverlangt werden, unter Einhaltung daten-schutzrechtlicher Bestimmungen Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.

(3) Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich einverstanden, dass er von GeniaConsult als Referenz angeführt werden kann.

7. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Kommt der Auftraggeber mit der Annahme oder Mitwirkung in Verzug, so kann GeniaConsult den Vertrag nach schriftlicher Aufforderung zur Annahme bzw. Mitwirkung durch den Auftraggeber fristlos kündigen.

(2) Davon unberührt bleibt der Anspruch von GeniaConsult auf Ersatz des verursachten Schaden sowie des entgangenen Gewinnes.

8. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird für sämtliche Streitigkeiten das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Die Anwendung österreichischen Rechts gilt als vereinbart.



 
 

Stand Februar 2010